Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Seite www.personalservice.kommunlanord.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.personalservice.kommunalnord.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder auf der Webseite sind mit den korrekten Alternativtexten versehen. Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
- Reiter-Menü & Überschriften: Wir setzen uns dafür ein, unsere Webseite für alle Nutzer zugänglich zu machen. Leider müssen wir jedoch mitteilen, dass das Reiter-Menü auf einzelnen Seiten unserer Webseite sowie unsere Überschriften derzeit nicht vollumfänglich barrierefrei ist. Wir sind uns bewusst, dass dies eine Herausforderung für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten darstellen kann. Wir arbeiten aktiv daran, die Struktur unserer Überschriften zu verbessern und sicherzustellen, dass sie den Richtlinien zur Barrierefreiheit entsprechen.
- Cookie-Widget: Der Cookie-Hinweis wird nicht am Anfang der Seite ausgegeben, sondern am Ende. Diese Einstellung ist aufgrund technischer Vorgaben des Anbieters nicht anpassbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.03.2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 24.03.2025. Die Erklärung wurde zuletzt am 24.03.2025 überprüft.
Kontakt und Feedbackmöglichkeiten
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.personalservice.kommunalnord.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte wenden Sie sich an barrierefreiheit@vak-sh.de. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Knooper Weg 71 24116 Kiel Tel: 0431 5701-0 Fax: 0431 564705
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse: Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Büroanschrift: Karolinenweg 1 24105 Kiel Postanschrift: Postfach 7121 24171 Kiel Telefon: +49 4 31 / 9 88 16 20 E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de